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Frage Nr. 34907 von 24.04.2022

Hallo Lilli!

Ich [m/20 y o] war heute im Schwimmbad. Als ich dann vor dem Anziehen mich Duschen wollte, stand eine Gruppe Jugendlicher [13-15 Jahre] und befriedigten sich gegenseitig. Klar haben sie gesehen dass ich reinkam und sie hörten auf und gingen grinsend raus. Nun die Frage: War das denn Legal? Bzw. Durften sie das in der Dusche wo auch Kinder sind?

lg

ps. Mir war daach sehr unwohl weil ich Menschen beim , naja "Geschlechtsverkehr" war es ja in dem Sinne nicht, Sex gestört habe.

Unsere Antwort

Für die Schweiz gilt: Ein solches Verhalten kann als sexuelle Belästigung angezeigt werden. Genauer gesagt ist es Exhibitionismus – das heißt, jemand nimmt vor einer Person, die das nicht erwartet, eine sexuelle Handlung vor, und die Person fühlt sich dadurch belästigt. Dafür spielt das Alter der Person, vor der das gemacht wird, keine Rolle.

Wenn so etwas wie Selbstbefriedigung vor Personen unter 16 Jahren vorgenommen wird, ist das eine zusätzliche Straftat, da es als eine sexuelle Handlung mit Kindern gilt.

Ich verstehe dein Unwohlsein, aber: Du hast in dieser Situation überhaupt nichts falsch gemacht und auch niemanden „gestört“. Im Gegenteil, du wurdest durch das Verhalten gestört und belästigt.

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