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Frage Nr. 36276 von 25.01.2023

ab wann kann man frühestens medikamentös abtreiben? Also muss man da schon was im Ultraschall sehen oder wann geht das frühestens (schon ab positivem Schwangerschaftstest?)? Reicht schon ein Bluttest?
Danke

Unsere Antwort

Du kannst aus medizinischer Sicht medikamentös abtreiben, sobald du weisst, dass du schwanger bist. Du brauchst dafür allerdings einen Nachweis von einer Ärztin darüber, wie lange du schon schwanger bist. Dies geschieht mit einer Ultraschall-Untersuchung. Die Ärztin muss zudem feststellen, ob die Schwangerschaft korrekt in der Gebärmutter liegt, und nicht etwa eine Eileiterschwangerschaft vorliegt.

 Ab der 5. Schwangerschaftswoche kann die Ärztin etwas im Ultraschall erkennen. Das ist noch ziemlich früh in der Schwangerschaft. In der Regel muss eine schwangere Person nicht warten, bis eine Ultraschalluntersuchung möglich ist. Denn es braucht ja eh eine Weile, bis sie gemerkt hat, dass sie schwanger ist. Das heisst, sie merkt es zu einem Zeitpunkt, wo die Ultraschalluntersuchung schon möglich ist.

Ich weiss nicht, aus welchem Land du uns schreibst. In Deutschland brauchst du ausserdem eine verpflichtende Beratung in einer anerkannten Schwangerschaftsberatungsstelle, die dir eine Beratungsbescheinigung ausstellt. Nach der Beratung ist ausserdem eine 3 Tage Bedenkzeit einzuhalten, um straffrei einen Schwangerschaftsabbruch machen zu dürfen.

In der Schweiz braucht es von der Schwangeren ein unterzeichnetes schriftliches Gesuch um Schwangerschaftsabbruch zuhanden der behandelnden Ärztin. Eine Bedenkzeit ist in der Schweiz nicht nötig. 

Noch früher, nämlich direkt nach einer Verhütungspanne, wirkt die Pille danach oder die Spirale danach.

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