Mein Arbeitskollege hat unseren Lernenden im Betrieb als „Witz“ kurz eine Pornoseite ungefragt gezeigt. Ich habe den Vorfall mit den Lernenden besprochen und für sie ist dies abgehakt und in Ordnung. Iregndwie beschäftigt mich dies doch noch. Kann ich noch irgendwie was tun, auch wenn es für die Lernenden okey ist? Oder muss ich sogar weiter vorgehen?
Unsere Antwort
Wenn die Lernenden unter 16 Jahre alt sind, sind sie in der Schweiz noch im Schutzalter. Jede sexuelle Handlung, dazu gehört auch das Zeigen oder Verbreiten von Pornos, ist bis zu diesem Alter verboten.
Über 16-Jährigen Jugendlichen, dürfen Pornos nur gezeigt werden, wenn sie sich einverstanden erklärt haben. Alle Empfänger, auch Erwachsene müssen ausdrücklich um Erlaubnis gefragt werden (Art. 197.2 StGB Schweiz). In unserem Infotext «Pornos und das Gesetz» findest du dazu genauere Angaben.
Da dein Arbeitskollege die Seiten ungefragt gezeigt hat, hat er in jedem Fall gegen das Gesetz verstossen. Ob und wie du im Betrieb vorgehen musst, solltest du mit deinen Vorgesetzten oder in einer Rechtsberatung klären. Wir sind keine Rechtsberatungsstelle und können keine rechtlich verbindlichen Auskünfte geben.
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