Stell deine Frage...

Frage Nr. 38682 von 26.08.2024

Guten Tag, ich ein 18 Jahr alter Mann. Da ich momentan eine 16 Jährige kennenlerne, habe ich mich gefragt wie das mit dem Geschlechtsverkehr geklärt ist.

Wenn das Interesse beider Seiten vorhanden ist Geschlechtsverkehr zu haben, kann mich das in Schwierigkeiten bringen? Wenn wir zusammen sind oder nicht wie ist das geklärt ich habe nämlich keine klare Antwort aus dem Internet bekommen.

Ich würde mich über eine Antwort freuen…

Anonym

Unsere Antwort

Ich vermute, dass du fragst, wie es gesetzlich geregelt ist, wenn du als 18-Jähriger mit einer 16-Jährigen Sex haben möchtest. Falls du etwas anderes meinst, korrigiere mich bitte.

In Deutschland und Österreich sind Jugendliche bis zum 14. Lebensjahr im Schutzalter. In der Schweiz bis zum 16. Lebensjahr. Ab dem 16. Geburtstag können Jugendliche ältere Sexualpartner*innen frei wählen, egal wie alt sie sind. Das bedeutet, dass du mit 18 Jahren Geschlechtsverlehr mit einer 16-Jährigen haben darfst, wenn ihr beide das möchtet. In diesem Text über das Schutzalter kannst du das genauer nachlesen.

Schau dir mehr Antworten und Infotexte an zum Thema