was dürfen [...] (19) und [..] (15) sexuell machen?
Unsere Antwort
Dafür gibt es in verschiedenen Ländern unterschiedliche Regeln. In der Schweiz sind Jugendliche bis zum 16. Geburtstag im Schutzalter. Wenn eine Person im Schutzalter ist, darf der Sexualpartner oder die Sexualpartnerin nicht mehr als drei Jahre älter sein. Eine 15-Jährige darf also keine sexuellen Handlungen mit einem 19-Jährigen haben. Dazu zählen Petting und Geschlechtsverkehr, aber auch Küssen oder Schmusen. Sobald die jüngere Person 16 Jahre alt ist, darf sie ältere Sexualpartner*innen frei wählen, egal wie alt diese sind. Lies dazu bitte auch diesen Text.
In Deutschland und Österreich sind Jugendliche bis zum 14. Geburtstag im Schutzalter. In diesen Ländern ist es also erlaubt, dass eine 15-Jährige Sex mit einem 19-Jährigen hat, solange kein Abhängigkeitsverhältnis besteht. Ein Abhängigkeitsverhältnis wäre zum Beispiel, wenn die ältere Person ein Lehrer, Ausbilder oder Erzieher der jüngeren Person ist.
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