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Frage Nr. 39088 von 15.11.2024

Guten Tag,
was kann man tun wenn ein Arzt in der forensischen Psychiatrie Homosexuelle bzw. Schwule Männer heilen möchte? Wie kann man dagegen vorgehen? Welche Risiken bestehen wenn man dagegen vorgehen wollen würde?

Unsere Antwort

Du stellst eine sehr interessante Frage. In einem Bericht des Human Right Council der UNO werden sog, Konversionstherapien als Menschrechtsverletzungen gewertet. Den UNO-Staaten wird empfohlen, solche Therapien gesetzlich zu verbieten und vor allem Kinder und Jugendliche davor zu schützen. Ebenso sollen alle Gesetze, die solche Therapien ermöglichen, ausser Kraft gesetzt werden. Die Europäische Union hat diese Empfehlung an ihre Mitglieder weiter gegeben. Viele Staaten sind der Empfehlung gefolgt.

Wenn du in Deutschland lebst, kannst du dich auf ein Gesetz berufen. Das Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen  schützt alle Personen unter 18 Jahren. Erwachsene sind dann geschützt, wenn sie über das Verbot nicht informiert wurden und darum nicht informiert in die Therapie einwilligen konnten. Du kannst hier die Therapie verweigern und dich auf das Gesetz berufen.

In der Schweiz und in Österreich ist das anders. Hier sind die sog. Konversionstherapien noch nicht gesetzlich verboten. In einer Veröffentlichung des Schweizer Parlaments vom 5.3.2024 kannst du nachlesen, dass auch kein Gesetz geplant ist. Einer Veröffentlichung des österreichischen Parlaments vom 6.6.2024 kannst du entnehmen, dass das Gesetz noch nicht fertig ist. In beiden Ländern kannst du die Therapie verweigern. Allerdings bist du nicht durch ein Gesetz geschützt. Falls du zu einer sog. Konversionstherapie gezwungen wirst, solltest du dich an Beschwerdestellen in deiner Nähe wenden. Zuständig wären Ärztegesellschaften, die alle Ombudsstellen haben. Ebenso könnten dich Organisationen zum Patientenschutz (Schweiz) oder (Österreich) unterstützen. Auch LGBTQ+-Organisationen werden dich unterstützen.

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