Ein Mitbewohner aus Bangladesch im Studentenwohnheim sagte zu mir, als ich mit ihm rumgemacht hatte, aber kein Sex (GV) wollte:"I will rape you"
Unsere Antwort
Der Mitbewohner hat dich bedroht. Jetzt ist die Frage, ob du dies der Leitung des Studentenwohnheims mitteilst. Sie wird die Sicherheit der Bewohner gewährleisten wollen. Wahrscheinlich ist sie sowieso dazu verpflichtet und hat für solche Situationen einen Plan. Wir würden dir auch zu einer Beratung bei einer Opferhilfestelle raten. Hier könntest du zusammen mit einer Beraterin überlegen, ob du eine Strafanzeige wegen Bedrohung bei der Polizei machst. Die Beraterin kann dir auch erklären, was dich bei einer Strafanzeige erwartet. Sie kann ebenso mit dir gemeinsam die Kontaktaufnahme zur Wohnheim-Leitung planen. Ausserdem könnt ihr zusammen abschätzen, wie gross die Gefahr ist, in der du dich befindest. Wird der Mann seine Drohung wahrmachen oder dir in anderer Weise Schaden zufügen? Gut wäre, wenn du Kolleg:innen oder Freund:innen über die Drohung informierst. Richte dann auf dem Handy einen Notruf ein, der die vertraute Kollegin informiert. Ein Notruf, der direkt an die Polizei geht, ist sicher auch sinnvoll.
Am besten nimmst du die Drohung ernst. Wenn du sie als Geheimnis behandelst, schützt du nur den Drohenden. Wichtig ist aber auch, dass die Angst sich nicht total in dir ausbreitet. Darauf kannst du selbst aufpassen. Wenn du beim Umgang mit der Angst Hilfe brauchst, kann eine Opferhilfeberaterin, aber auch eine psychologische Beraterin dich dabei unterstützen.
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