Schluss mit Gewalt / Gewalt erlebt: Unterstützung und Strafanzeige:
Wenn du Gewalt erlitten hast oder jemanden kennst, der Gewalt erlitten hat, oder wenn du eine Frage rund um Gewalt hast, wende dich an eine Beratungsstelle der Opferhilfe. Die Beratung ist kostenlos, vertraulich und fachlich kompetent. Dank dem Opferhilfegesetz kannst du in der Schweiz auch finanzielle Unterstützung kriegen.
Warum an eine Beratungsstelle wenden?
Wenn du Gewalt erlitten hast, solltest du da nicht allein durch. Hier kannst du nachlesen, warum Untestützung so wichtig ist. Fachpersonen sind oft hilfreicher bei der Unterstützung als Personen aus deinem privaten Umfeld. Die Beratungspersonen in den Beratungsstellen der Opferhilfe sind ausgebildet zum Thema Gewalt und wissen aus beruflicher Erfahrung, was du durchmachst. Sie haben eine gute Vorstellung davon, was du jetzt brauchst. Sie unterstützen dich emotional und bei der Suche nach weiterer Hilfe. Die Gespräche mit ihnen sind kostenlos, vertraulich und auf Wunsch auch anonym.
Wer kann sich an die Beratungsstelle wenden?
Die Beratung der Opferhilfe ist für alle Menschen da, die in der Schweiz durch eine Straftat körperlich, psychisch oder sexuell beeinträchtig worden sind. Du musst keine Strafanzeige eingereicht haben. Du kannst dich auch an eine Beratungsstelle wenden, wenn das einer Person passiert ist, die du kennst. Und schliesslich kannst du dich bei irgendwelchen Fragen rund um Gewalt an eine Beratungsstelle wenden. Auch wenn du nicht genau weisst, ob du hier richtig bist: Die Berater*innen werden dir helfen, jemanden zu finden, der dir weiterhelfen kann.
Was bieten die Beratungsstellen an?
Die Beratungsstellen bieten dir:
- Kompetente Beratung: Die Beratungspersonen sind mit dem Thema Gewalt vertraut. Sie wissen, in welcher Situation sich Menschen befinden, die körperliche, sexuelle oder emotionale Gewalt erlebt haben. Sie hören dir zu und helfen dir, das Geschehene zu verarbeiten. Sie helfen dir dabei, zu entscheiden, wie es weitergehen soll. Sie informieren dich über deine Rechte und erklären dir, wie du gerichtlich vorgehen kannst, wenn du das willst.
- Vertrauliche Beratung: Die Beratungspersonen unterliegen der Schweigepflicht. Nur wenn du es ausdrücklich willst, nehmen sie mit anderen Menschen Kontakt auf.
- Anonyme Beratung: Du kannst dich telefonisch, persönlich, per Email oder per Chat beraten lassen. Wenn du nicht möchtest, musst du deinen Namen nicht bekannt geben.
- Hilfe zur Selbsthilfe: Man hört dir zu und informiert dich über deine Rechte und Handlungsmöglichkeiten. Du selbst entscheidest, welche weiteren Schritte du machen willst.
- Vermittlung weiterer Unterstützung: Die Beraterinnen können dir auch weitere Adressen vermitteln, zum Beispiel zu Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen oder Anwält*innen.
- Finanzielle Hilfe: Die Beratungspersonen helfen dir dabei, fnanzielle Hilfe nach Opferhilfegesetz zu bekommen.
- Schutz: Die Beratungspersonen können dir helfen, einen geschützen Ort zu finden.
Wo finde ich Beratungsstellen?
Auf opferhilfe-schweiz.ch findest du Links zu Beratungsstellen für in der ganzen Schweiz.
Du kannst dich auch per Chat beraten lassen oder eine persönliche Onlineberatung in Anspruch nehmen.
Wenn du in Deutschland lebst, kannst du über diesen Link Beratungsstellen finden, in Österreich über diesen Link.
Was ist das Opferhilfegesetz?
Beratungsstellen der Opferhilfe in der Schweiz sind nach dem schweizerischen Opferhilfegesetz anerkannt. Es ist gut, wenn du über dieses Gesetz Bescheid weisst, wenn du körperliche, sexuelle oder emotionale Gewalt erlitten hast. Denn das Opferhilfegesetz bietet dir je nach deiner finanziellen Situation einiges an Unterstützung an:
- Soforthilfe: Die Opferhilfe kann Kosten übernehmen, z.B. für einen Aufenthalt in einem Frauenhaus, eine therapeutische Krisenintervention medizinische Erstversorgung.
- Längerfristige Hilfe: Das sind zum Beispiel Kosten für einen längeren Aufenthalt in einem Frauenhaus oder eine Psychotherapie oder einen Anwalt*eine Anwältin.
- Entschädigung: Die Opferhilfe kann für finanzielle Schäden aufkommen, die als Folge der Straftat entstanden sind.
- Genugtuung: Unter bestimmten Voraussetzungen bekommst du ein Schmerzensgeld und eine Wiedergutmachung für das erlittene seelische Leid.