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Wen kann ich wann und wo anzeigen?

Du meldest dich hier bei der Polizei. Zuvor empfehlen wir dir den Besuch einer Opferberatungsstelle. Mehr dazu erfährst du in diesem Text.

Wen kann ich anzeigen?

Du kannst gegen jede Person, die eine Staftat an dir begangen hat, bei der Polizei eine Strafanzeige erstatten. Lies in diesem Text, welche Sexualstraftaten es gibt.

Warum sollte ich zuerst zur Opferberatungsstelle?

Es ist sinnvoll, erst zu einer spezialisierten Opferberatungsstelle zu gehen oder dort anzurufen, bevor du eine Strafanzeige machst. Denn es ist sehr schwierig, diese Straftaten zu beurteilen und einzuschätzen. Wenn die Polizei von solchen Straftaten erfährt, muss sie ein Verfahren eröffnen. Unter Umständen ist aber ein solches Verfahren für dich eine grosse Belastung. Das kannst du bei der Beratungsstelle abklären. Hier erfährst du mehr über Opferhilfeberatungsstellen.

Spurensicherung

Wenn es Spuren gibt, ist es wichtig, diese als Beweismittel zu sichern. Spuren sind zum Beispiel Sperma, Verletzungen und Haare. Kläre mit der Beratungsstelle ab, was du aufbewahren solltest, und was du zur Spurensicherung unternehmen kannst.

Wo mache ich eine Strafanzeige?

Um eine Straftat anzuzeigen, kannst du dich jederzeit an jede Polizeidienststelle wenden. Meistens verfügt die Polizei über Spezialabteilungen für Sexualstraftaten. Die Polizisten und Polizistinnen sind für die Befragung von Opfern von Sexualstraftaten besonders ausgebildet.

  • Du kannst verlangen, dass du von einer Person deines Geschlechts befragt wirst.
  • Du wirst über deine Rechte als Opfer und über den Ablauf des Verfahrens aufgeklärt.
  • Anhand eines Merkblatts wirst du über bestehende Opferhilfeberatungsstellen informiert, bei denen du dich beraten und durch das Strafverfahren begleiten lassen kannst. Wenn du das möchtest, werden dein Name und deine Adresse an eine Beratungsstelle deiner Wahl weitergeleitet.

Brauche ich eine*n Anwält*in?

Ob du eine*n Anwält*in benötigst, der*die dich im Strafverfahren vertritt, kann bei der Beratungsstelle abgeklärt werden. Diese verfügen auch über Namen und Adressen spezialisierter Anwält*innen.

Wer bezahlt die Anwaltskosten?

Anwält*innen sind teuer. Du musst deshalb wissen, wer den*die Anwält*in bezahlt. Kläre auf der Opferhilfeberatungsstelle ab, ob du Anspruch auf eine unentgeltliche Rechtsvertretung hast. Wurdest du von deinem Vater oder einer anderen ganz nah verwandten Person sexuell missbraucht, wird in der Regel der Staat die Kosten der anwaltlichen Vertretung übernehmen. Verdienst du aber selber viel Geld, bist sehr vermögend oder wirst noch von deinen Eltern, welche viel verdienen oder sehr vermögend sind, unterstützt, so übernimmt der Staat die Kosten nur in Ausnahmefällen. Kommt es zu einer Verurteilung, muss der*die Verurteilte deine Anwaltskosten aber in jedem Fall übernehmen (und diese auch bezahlen – sofern er*sie genügend Geld hat!).

Wie läuft das Strafverfahren ab?

Lies dazu bitte diesen Text.