Schluss mit Gewalt / Gewalt erlebt: Unterstützung und Strafanzeige:
In der Schweiz wählst du den Notruf 117. Die Polizei kommt und vernimmt die beteiligten Personen. Die tätliche Partei kommt kurzfristig in Haft.
Du wählst den Notruf 117
117 ist in der Schweiz die Notrufnummer der Polizei für Vergehen und Verbrechen. Diese Nummer wählst du, wenn du in Gefahr bist und auch, wenn du in familiären und partnerschaftlichen Beziehungen Gewalt erlebst oder bedroht wirst. Die einheitliche EU-weite Notrufnummer ist 112, die du von jedem Festnetz- und Mobiltelefon überall in der EU kostenlos anrufen kannst. Konkret gibt es noch für Deutschland die 112 und für Österreich die 133 als Polizei-Notrufnummer.
Du bleibst am Telefon, bis der Streifenwagen eintrifft
Die Person, die deinen Notruf entgegennimmt, wird dich bitten am Telefon zu bleiben, während sie einen Streifenwagen zum Tatort schickt. So bist du vor weiteren Gewalttaten am besten geschützt.
Die Polizei sichert den Tatort und sorgt für die Versorgung der gefährdeten Partei
Die Polizeistreife, die aus zwei Polizist*innen besteht, wird am Tatort feststellen, ob es sich um häusliche Gewalt handelt. Ihre erste Aufgabe ist die Eigensicherung. Dann stellen sie fest, wer von euch gefährdet ist und wer gefährdend. Ihr werdet getrennt. Man redet einzeln mit euch. Man findet heraus, ob du medizinische Hilfe brauchst oder besonderen Schutz.
Du sagst aus
Wenn keine Notfallmassnahmen notwendig sind, gehst du mit zum Detektivbüro und gibst dort den Sachverhalt zu Protokoll. Wenn nötig wird ein*e Übersetzer*in hinzugezogen. Danach kannst du wieder nach Haus gehen.
Die andere Person kommt kurzfristig in Haft
Für die gefährdende, tätliche Partei wird eine Haftakte erstellt, so dass sie in Untersuchungshaft genommen werden kann. Innerhalb von 24 Stunden muss die Staatsanwaltschaft eine Befragung durchführen und über die weitere Haft entscheiden. In ganz wenigen Fällen wird die gefährdende Person sofort wieder entlassen.
Strafanzeige - wo mach ich das?
Du kannst auf jeder Polizeiwache eine Strafanzeige wegen häuslicher Gewalt machen. Es ist aber am besten und schnellsten, wenn das in deiner Nähe ist. Man holt dann gegen die andere Person ein Vorführbefehl durch die Staatsanwaltschaft ein. Mit diesem Befehl kann man die andere Person abholen und befragen. Wenn Gefahr herrscht, rückt ein Streifenwagen aus, um die Person sofort in Haft zu nehmen.