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Frage Nr. 38300 von 23.05.2024

Hallo Lilli
Wie lange nach dem Vorfall kann ich sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung noch anzeigen. Ich hatte mit dem beschuldigten Mann eine Art Beziehung davor. Hat eine Anzeige nach über 2 Wochen noch Chance auf Erfolg? Wenn ich den Prozess verlieren würde, hätte es einen Einfluss auf sein Strafregister?
Danke für die Antwort

Unsere Antwort

Sexuelle Nötigung ist ein Offizialdelikt und hat in der Schweiz eine Verjährungsfrist von mehreren Jahren. Selbst wenn das Delikt als sexuelle Belästigung qualifiziert würde, hättest du 3 Monate Zeit, eine Strafanzeige zu machen. Günstig ist es, wenn du Beweise hast und den Tatverlauf genau beschreiben kannst. Bei einer Verurteilung und einem rechtskräftigen Urteil bekommt der Verurteilte einen Eintrag ins Strafregister. In Deutschland und Österreich gelten ähnliche Regeln für Verjährungsfristen Strafregistereinträge. 

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