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Schwangerschaftsabbruch in der Schweiz

Hol dir fachliche Unterstützung, wenn du ungewollt schwanger bist. Ein Beratungsgespräch kann deine Fragen klären. Es ist dein sexuelles Recht, dich über Schwangerschaftsabbruch oder andere Möglichkeiten zu informieren.

Ich möchte (vielleicht) abtreiben – wer hilft mir?

Wenn du ungewollt schwanger bist und abtreiben möchtest, empfehlen wir dir, dich an eine Beratungsstelle der sexuellen und reproduktiven Gesundheit zu wenden. Diese Beratungsstellen geben dir gemäss dem Bundesgesetz über die Schwangerschaftsberatungsstellen (SR 857.5) unentgeltliche Beratung und Hilfe. Sachliche Informationen über deine Möglichkeiten findest du auf SEXUELLE GESUNDHEIT SCHWEIZ. Du findest dort auch Informationen in leichter Sprache.

Was machen die Beratungsstellen?

Die Berater*innen beantworten dir deine Fragen rund um Schwangerschaft, Elternsein und Schwangerschaftsabbruch und helfen dir, einen Entscheid zu fällen. Darüber hinaus vermitteln sie dir Ärzt*innen, die einen Abbruch vornehmen können. Falls du dich gegen einen Abbruch entscheidest, informieren sie dich über Hilfen, die du in Anspruch nehmen kannst, und begleiten dich in der Schwangerschaft. Adressen von Beratungsstellen in der Schweiz findest du bei SEXUELLE GESUNDHEIT SCHWEIZ, Adressen in Deutschland bei profamilia.de, in Österreich bei familienberatung.gv.at.

Darf ich einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen?

Es ist dein sexuelles Recht, einen Schwangerschaftsabbruch innerhalb der geltenden Gesetze durchführen zu lassen. Gemäss Art. 119 des Strafgesetzbuchs ist der Abbruch einer Schwangerschaft straflos, wenn er innerhalb von 12 Wochen seit Beginn der letzten Periode auf schriftliches Verlangen der Schwangeren stattfindet. Nach diesem Zeitpunkt ist der Abbruch einer Schwangerschaft ebenfalls straflos, wenn der*die Ärzt*in ihn als notwendig ansieht. Der*die Ärzt*in beurteilt einen Abbruch dann als notwendig, wenn damit die Gefahr einer schwerwiegenden körperlichen Schädigung oder einer schweren seelischen Notlage abgewendet werden kann. Die Gefahr muss umso grösser sein, je fortgeschrittener die Schwangerschaft ist.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

In der Schweiz müssen die Kosten einer Abtreibung gemäss KVG Artikel 30 durch die Grundversicherung der Krankenkassen bezahlt werden. Du bezahlst einen Selbstbehalt von 10 Prozent. Die Kosten können je nach Methode, Dauer der Schwangerschaft und Ort der Durchführung etwa zwischen 500 und 3000 Franken betragen.

Wer macht den Schwangerschaftsabbruch?

Der Abbruch geschieht durch eine*n zur Berufsausübung zugelassene*n Ärzt*in. Der*die Ärzt*in ist verpflichtet, vor dem Abbruch mit dir ein eingehendes Beratungsgespräch zu führen und dir Information über Hilfsangebote abzugeben. Du musst schriftlich bestätigen, dass das Gespräch stattgefunden hat, und dass du den Schwangerschaftsabbruch möchtest. Die Kantone legen fest, welches die Arztpraxen und Spitäler sind, die die Voraussetzungen für Schwangerschaftsabbrüche und die damit verbundene Beratung erfüllen. Eine Übersicht über Ärzt*innen in der Schweiz, die Abbrüche durchführen, findest du auf schwangerschaftsabbruch.org.

Bis wann kann ich medikamentös abtreiben?

Bis zur 7. Schwangerschaftswoche (49. Tag) kann die Schwangerschaft medikamentös mit Mifegyne abgebrochen werden. Manche Praxen und Spitäler führen den medikamentösen Abbruch noch bis in die 9. Woche (63. Tag) durch. Bis dahin ist die Erfolgsrate 98 Prozent (siehe dieses Review). Ein*e Ärzt*in muss kontrollieren, ob das Schwangerschaftsgewebe tatsächlich abgegangen ist. Es zeigte sich in wissenschaftlichen Untersuchungen, dass die Erfolgsrate bei einem späteren medikamentösen Abbruch sinkt. Dann löst sich das Schwangerschaftsgewebe nicht oder nicht vollständig. Das kann bedeuten, dass dann nach dem medikamentösen Abbruch doch noch ein chirurgischer Abbruch durchgeführt werden muss. Das verursacht zusätzliche Umstände und Kosten. Deshalb wird bei einem späteren Abbruch der chirurgische gemacht.

Wie stark sind die Schmerzen beim medikamentösen Abbruch?

Bei einem medikamentösen Abbruch können deutlich stärkere Krämpfe als bei einer Regelblutung auftreten. Auch die Blutungen sind meist stärker und dauern im Allgemeinen 10 bis 20 Tage. Die Schmerzen können als wehenartig stark erlebt werden. Sie sind aber schwächer als bei einer vaginalen Geburt, denn das Schwangerschaftsgewebe ist in der 7. bis 9. Schwangerschaftswoche erst etwa 6 mm bis 2,3 mm gross. Bei einer vaginalen Geburt hingegen ist das Baby etwa 50 cm gross und 3 Kilo schwer.

Bis wann kann ich chirurgisch abtreiben?

Nach der 7. Schwangerschaftswoche beziehungsweise 9. Schwangerschaftswoche macht man den chirurgischen Abbruch – bis etwa in die 14. Woche. Noch später leitet man die Geburt mit Wehenmitteln ein – das ist etwa bis zur 20. Schwangerschaftswoche möglich. Dazu kann es kommen, wenn Ärzt*innen eine schwere Fehlbildung entdeckt haben und die Schwangerschaft schon ziemlich weit fortgeschritten ist. Ein Spätabbruch nach der 12. Woche kann nur durchgeführt werden, wenn dadurch verhindert werden kann, dass du schwerwiegend körperlich geschädigt wirst oder in eine schwere seelischen Notlage gerätst.

Was passiert beim chirurgischen Schwangerschaftsabbruch?

In der Regel wendet man dazu die Absaugmethode an. Dabei dehnt man den Gebärmutterhals vorsichtig um einige Millimeter. Dann führt man eine Kanüle ein und saugt den Inhalt der Gebärmutterhöle ab. Um den Gebärmutterhals weicher zu machen und zu schonen, gibt man vor dem Eingriff oft ein Prostaglandin. Der Abbruch wird unter Vollnarkose oder Lokalanästhesie gemacht. Das kann stationär oder ambulant sein, das heisst, mit oder ohne Übernachtung. Er findet im Spital oder in einer speziell ausgerüsteten Arztpraxis statt.

Müssen meine Eltern davon erfahren?

Auch wenn du noch minderjährig (unter 18 bist), brauchst du für den Abbruch kein Einverständnis deiner Eltern. Voraussetzung ist, dass der*die Ärzt*in zum Schluss kommt, dass du urteilsfähig bist. Sonst müssen deine Eltern oder gesetzlichen Vertreter*innen dem Schwangerschaftsabbruch zustimmen. Mehr dazu liest du in diesem Text. Für den Fall, dass du nicht möchtest, dass deine Eltern davon erfahren, ist es sehr empfehlenswert, dass du dich bei einer Beratungsstelle der sexuellen Gesundheit beraten und unterstützen lässt. Dort kann man auch mit der Krankenkasse absprechen, wie die Kosten bezahlt werden, so dass deine Eltern nicht davon erfahren. Ein Schwangerschaftsabbruch wird zu statistischen Zwecken der zuständigen Gesundheitsbehörde gemeldet, dabei wird aber dein Name nicht genannt.

Was, wenn ich unter 16 bin?

Wenn du unter 16 bist, musst du dich bei einer Beratungsstelle der sexuellen Gesundheit beraten lassen, und diese Beratungsstelle muss auch auf Jugendliche spezialisiert sein (Art. 120 des StGB Schweiz).

Wo finde ich leicht verständliche Information?

Auf SEXUELLE GESUNDHEIT SCHWEIZ findest du weitere Information und Adressen zum Thema ungewollte Schwangerschaft und Schwangerschaftsabbruch. In Notfällen brauchen Menschen gut verständliche Informationen. Darum gibt es von SEXUELLE GESUNDHEIT SCHWEIZ auch einen Text auf B1-Niveau und ein Video. Der Texte trägt das Qualitätslabel von Pro Infirmis, Büro für leichte Sprache. Wenn du in Deutschland einen medikamentösen Schwangerschaftsabbruch machst, interessiert dich vielleicht die App MedAbb.