Manche Männer haben Angst vor der Untersuchung bei der*dem Urolog*in oder es ist ihnen besonders peinlich. Diese Dinge werden dir aber garantiert nicht passieren.
In Anwesenheit der untersuchenden Person ejakulieren musst du nie
Es ist nie erforderlich, dass du einen Samenerguss hast, während die untersuchende Person dabei ist. Der Urologe braucht dein Ejakulat (Sperma) zum Beispiel, wenn du und deine Partnerin ungewollt kinderlos seid, oder wenn der Verdacht auf bestimmte Entzündungen (zum Beispiel der Prostata) besteht. Du kannst das Ejakulat dann aber entweder von zu Hause in die Praxis bringen, oder in der Praxis steht ein separater Raum zur Verfügung, der abschliessbar ist. In dem Raum hast du dann genügend Zeit und Ruhe, in ein Becherchen zu ejakulieren.
Sexuelle Erregung wird nicht hervorgerufen
Es wird auch nie von dir verlangt, dass du vor dem*r Ärzt*in oder dem Personal eine Erektion hervorbringen musst. Das bedeutet, dass du niemals in der Anwesenheit anderer deinen Penis reiben oder dich selber befriedigen musst. Es werden auch nie andere aus der Praxis deinen Penis reiben oder versuchen, dich zu erregen.
Bei Bedarf reicht ein Foto einer Erektion
Manchmal sind Erektionen erforderlich, damit der*die Urolog*in etwas diagnostisch beurteilen kann. Zum Beispiel wenn du bei der Erektion eine Penisdeviation – also einen sehr krummen Penis – hast. Damit der*die Urolog*in beurteilen kann, ob das operiert werden muss oder nicht, muss er*sie es natürlich vorher gesehen haben. In der Regel reicht es dafür aus, wenn du zu Hause während einer Erektion Fotos vom Penis machst und diese mit in die Sprechstunde nimmst.
Künstliche Erektionen bei Erektionsstörungen
Bei schweren Erektionsstörungen kann es notwendig sein, dass eine künstliche Erektion hervorgerufen wird. Dazu spritzt dir der*die Urolog*in ein Medikament in die Schwellkörper. Die Erektion, die dann auftritt – falls sie auftritt –, hat nichts mit sexueller Erregung zu tun, und das weiss natürlich auch der*die Urolog*in.