Du bestimmst ganz allein über einen Arztbesuch. Es ist wichtig, dass du das weisst, wenn du ein Problem hast, mit dem du zum Urologen gehen möchtest, von dem deine Eltern aber nichts erfahren sollen.
Du bestimmst darüber
Du bestimmst, wenn du dich ärztlich behandeln lassen möchtest. Deine Eltern müssen nichts von einem Arztbesuch erfahren. Sie müssen auch nicht bei ärztlichen Behandlungen einwilligen. Es gehört zu deinen Persönlichkeitsrechten, dass du dich ärztlich behandeln lassen kannst.
Voraussetzung ist, dass der Arzt oder die Ärztin zum Schluss kommt, dass du urteilsfähig bist. Urteilsfähig heisst: Du kennst die Folgen der Behandlung und handelst in diesem Wissen vernunftgemäss. Es ist die Aufgabe des Arztes oder der Ärztin, dich aufzuklären und zu beraten, so dass du in einer bestimmten Situation urteilsfähig bist.
Sprich mit dem Arzt oder der Ärztin über die Behandlung
Wenn du nicht möchtest, dass deine Eltern die Arztrechnung erhalten, kannst du allenfalls mit dem Arzt oder der Ärztin klären, wie du die Behandlung bezahlen wirst.
Was tun, wenn ich wegen einer Behinderung Hilfe brauche?
Wenn du aufgrund einer Behinderung oder Beeinträchtigung körperliche Unterstützung (zum Beispiel beim Ausziehen der Kleidung oder Umsetzen auf den Untersuchungsstuhl) benötigst und deine Eltern nicht mitnehmen möchtest, kannst du auch in der Praxis fragen, ob zum Beispiel die Arzthelfer*innen dir dabei behilflich sein können. Ansonsten kannst du auch eine Vertrauensperson mitnehmen, die dich dabei unterstützen kann.
Du bist Rollstuhlnutzer*in oder benutzt eine Gehhilfe? Kläre vor dem Besuch in der Praxis, ob die Praxis für dich zugänglich ist und ob es genug Platz im Untersuchungsraum gibt, dass du dich auch mit deinem Rollstuhl oder deiner Gehhilfe bewegen kannst. Für das Praxisteam ist es auch gut und wichtig zu wissen, dass du wahrscheinlich mehr Zeit brauchst und sie somit auch mehr Zeit für den Termin einplanen können.