guten tag
ich gehe davon aus, dass sexuelle straftaten, die 1968/69/70 geschehen sind, absolut verjährt sind.
ich bin eine frau, mein 7 jahre älterer bruder hat mich als mädchen systematisch sexuell genötigt. ich habe mich an alles erst mit 25 jahren erinnert. er gab alles zu.
ich muss zwischen 7 und 10 jahre alt gewesennsein; er vollzog den akt inkl. orgasmus auf mir. keine penetration, die erinnert wird meinerseits, drohungen, einschüchterungen.
ein alptraum.er endete, nachdem er nackt sein wollte und ich mich mit boxen und dchreien befreien konnte.
es dauerte 1-2 jahre. ich verstand nichts. ich hatte furchtbare angst.
danach behandelte er mich als kind und jugendliche - im grunde bis heute - wie den "letzten dreck", extrem abwertend.
heute hätte ich den mut, ihn anzuzeigen.
als ich es meiner mutter mit 25 erzählte, sagte sie einfach nichts.
danke.
Unsere Antwort
Ja, du vermutest richtig. Nach 50 Jahren werden sexuelle Übergriffe strafrechtlich nicht mehr verfolgt. Es gelten immer die Verjährungsfristen zum Zeitpunkt der letzten Tat. Diese waren 1970 sicher nicht länger als 10 Jahre. Du könntest aber noch versuchen, Ansprüche aussergerichtlich geltend zu machen. Wenn du in der Schweiz lebst, könntest du dich an eine Opferhilfeberatungsstelle in deiner Nähe wenden, die auf sexuelle Übergriffe in der Kindheit spezialisiert ist. Sie könnten mit dir überlegen, ob ein Aufdeckungsgespräch unter Beteiligung von Fachleuten organisiert werden kann. Du könntest dich auch in einer Rechtsberatung erkundigen, ob du noch auf zivilrechtlichem Weg Schadensansprüche geltend machen kannst. Vielleicht gibt es auch Mediator*innen, die dich in dem Konflikt mit deinem Bruder begleiten könnten.
Auch wenn eine Strafanzeige nicht mehr möglich ist, möchten wir dich durchaus ermuntern, dich für dich selbst einzusetzen. Vielleicht ist ein professionell begleitetes Gespräch für dich bereits Genugtuung genug. Wichtig ist, dass solche Gespräche oder Mediationen sehr gut vorbereitet sind. Dass du von einer Person, die deine Interessen vertritt, begleitet wirst. Es muss vor der direkten Konfrontation mit deinem Bruder auch klar sein, welche Forderungen du hast und zu welchen Kompromissen du bereit bist. In aussergerichtlichen Verfahren gibt es keinen Richter. Darum müssen sie so geplant und geführt werden, dass die angeschuldigte Person sich auf Forderungen einlassen kann. Und selbst wenn sie alles abstreitet und sich auf nichts einlässt, sollte es so sein, dass dir bereits die Veröffentlichung deiner Leidensgeschichte etwas Genugtuung bringt.
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