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Frage Nr. 37582 von 06.11.2023

ich wurde mit 15 vergewaltigt, jetzt bin ich 23, ist es zu spät, etwas zu tun?

Unsere Antwort

Es ist nicht zu spät, wenn du gegen die Täterschaft noch eine Strafanzeige machen möchtest.

In der Schweiz bist du mit 15 Jahren noch im Schutzalter. Für sexuelle Handlungen mit Kindern (Art. 187 StGB Schweiz) ist die Höchststrafe 5 Jahre Gefängnis. Danach bemisst sich die Verjährungsfrist (Art. 97 StGB Schweiz). Sie beträgt 15 Jahre. Da Strafverfahren lange dauern, solltest du dich bald entscheiden. 

Wir raten dir, dich von einer spezialisierten Opferberatungsstelle begleiten zu lassen. Sie informieren dich über deine Rechte im Strafverfahren und allfällige Ansprüche nach dem Opferhilfegesetz. Alle Berater*innen sind gut ausgebildet. Das hilft, dass du deine Erinnerungen an die Vergewaltigung erträgst und vor Gericht aussagen kannst. Auch wenn du dich gegen eine Strafanzeige entscheidest, lohnt sich eine Beratung. Möglicherweise könntest du z.B. einen Beitrag zu einer Psychotherapie erhalten.

  

 

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