Gender | sexuelle Orientierung / Sexismus und Diskriminierung: Was tun?:
Niemand darf auf der Arbeitsstelle diskriminiert werden. Das steht auch nicht zur Diskussion. Das ist nicht verhandelbar. Bei Beschwerden muss der Arbeitgeber einschreiten. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet.
Wie reagiere ich auf sexistisches Verhalten bei der Arbeit?
Stell dir vor, dein Chef oder deine Chefin behandelt dich schlechter als andere, weil du ein Mann oder eine Frau bist. Vielleicht sagt er oder sie sexistische Dinge, und er oder sie gibt dir das Gefühl, dass er oder sie dich für weniger werthält. Natürlich kannst du versuchen, mit Humor darauf zu reagieren. Es gibt aber nicht einen guten Grund dafür, dir Mühe zu geben, lustig zu kontern – vor allem, wenn du das nicht witzig findest. Lies auch mal diese Tipps. Halte dich stattdessen an die Vereinbarungen eurer Firma aus deinem Arbeitsvertrag und euren Richtlinien, die du Vorgesetzten vorweisen kannst. Bitte um ein Gespräch mit deinem Chef oder deiner Chefin, um ihn oder sie an die Vereinbarungen zu erinnern.
Wie gehe ich das Gespräch mit meinem Chef oder meiner Chefin an?
Bereite dich auf das Gespräch vor, und sprich dich vorher mit einem Freund oder einer Freundin durch. Sag in dem Gespräch mit deinem Chef oder deiner Chefin klar, was dich an dem Verhalten von ihm oder ihr stört. Es ist dein Recht, sexistisches Verhalten nicht zu akzeptieren. Niemand darf auf der Arbeitsstelle diskriminiert werden. Das steht auch nicht zur Diskussion. Das ist nicht verhandelbar. Daran müssen sich alle halten. Vielleicht kannst du das Problem im kleinen Rahmen lösen. Du kannst dich aber auch an höherstehende Stellen und Behörden wenden. Vor allem dann, wenn ein Gespräch oder eine Lösung nicht möglich ist.
Wo kann ich sexistische Vorfälle auf der Arbeit melden?
An manchen Arbeitsplätzen gibt es Personen, bei denen du dich melden kannst. Am Arbeitsplatz kannst du mit Kolleginnen und Kollegen sprechen, denen du vertraust. Du kannst dich an den Betriebs- oder Personalrat oder eine Gewerkschaft wenden, wenn es das bei dir gibt. Schreibe auf, was wann und wo passiert ist, und wer was gesagt oder getan hat. Bei Beschwerden muss der Arbeitgeber einschreiten. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet. Gab es sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz? Dann lies auch mal diesen Text.
Wie sehen die Rechte auf Gleichbehandlung aus?
Es gibt Gesetze zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern. In der Schweiz gilt das Gleichstellungsgesetz, in Deutschland gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, und in Österreich gilt das Bundesgesetz über die Gleichbehandlung. Schau auch mal in diesen Text von feel-ok.ch hinein.
Wo finde ich weitere leicht verständliche Information?
In Notfällen brauchen Menschen gut verständliche Information. Auf der Webseite von SEXUELLE GESUNDHEIT SCHWEIZ gibt es einen Text über Vorfälle von sexueller Belästigung oder Diskriminierung. Der Text auf B1-Niveau trägt das Qualitätslabel von Pro Infirmis, Büro für leichte Sprache.