Schluss mit Gewalt / Keine Übergriffe machen: Facts, Tipps und Regeln:
Fotografiere eine Person nicht, wenn sie das nicht möchte. Wenn du eine Freundin oder einen Freund fotografiert hast und dies auf den Social Medias veröffentlichen möchtest, musst du vorher fragen.
Immer um Erlaubnis fragen…
Wenn du Personen fotografierst, brauchst du immer deren persönliche Genehmigung. Wenn du im privaten Bereich anderer Leute fotografierst, müssen diese das nicht dulden. Du solltest immer offen zeigen, dass du filmen oder fotografieren möchtest und dir ihre ausdrückliche Erlaubnis holen.
…ausser wenn Personen nicht erkennbar sind
In der Schweiz gilt die Panoramafreiheit. Diese erlaubt, dass du im öffentlichen Raum Landschaften, Gebäude, Plätze etc. fotografieren und filmen darfst. Wenn auf dem Bild Menschen sichtbar, aber nicht erkennbar sind, brauchst du deren persönliche Einwilligung nicht. Pass also unbedingt auf, dass auf deinen Schnappschüssen keine Personen erkennbar sind.
Bei Veröffentlichungen in Social Media immer fragen
Eigentlich darfst du auf den Social Medias nur Selfies veröffentlichen. Wenn du jemand anderen fotografiert hast und dies veröffentlichen möchtest, musst du vorher fragen. Alle Personen, die auf Fotos und Filmen gut erkennbar sind, müssen mit der Veröffentlichung in den Social Media wie Facebook, Instagram etc. einverstanden sein. Schnappschüsse von anderen darfst du nicht veröffentlichen. Auch zufällig mitfotografierte Menschen müssen gefragt werden, wenn sie auf dem Bild erkennbar sind.
Die Person hat Recht am eigenen Bild
Wenn du eine andere Person fotografierst oder filmst, hast diese Person ein «Recht am eigenen Bild» - sofern sie sich auf dem Bild selbst erkennt. Wenn du das Bild bewusst und absichtlich von ihr*ihm gemacht hast, stellt es sie*ihn als Persönlichkeit dar. Wenn du ein solches Bild gegen ihren*seinen Willen machst oder ohne ihr*sein Einverständnis verbreitet, ist das eine Persönlichkeitsverletzung.