Stell deine Frage...

Wann ist Sexting strafbar?

Wenn Sexting sexuelle Gewalttätigkeiten oder sexuelle Handlungen mit Tieren beinhaltet, ist das strafbar. Und Sexting kann Kinderpornografie sein. Deshalb gelten für Minderjährige besondere Regeln.

Was ist beim Sexting immer strafbar?

Wer Bilder oder Filme von sich verbreitet, macht sich strafbar, wenn das sexuelle Gewalttätigkeiten und sexuelle Handlungen mit Tieren sind. Das ist illegale Pornografie. Bei Darstellungen von Sex unter Minderjährigen (unter 18-jährige) oder sexy Darstellungen Minderjähriger gelten besondere Regeln rund um das Thema Kinderpornografie. Wenn du unter 18 bist, solltest du darüber unbedingt Bescheid wissen.

Wann sind meine Aufnahmen Kinderpornografie?

Pornos sind Bilder, Filme oder andere Medien, die sexuelle Darstellungen beinhalten und dazu gemacht werden, Menschen zu erregen. Als Kinderpornografie gelten einerseits Darstellungen sexueller Handlungen mit Minderjährigen (unter 18). Verboten sind auch sexualisierte Darstellungen von Minderjährigen – auch wenn dabei keine sexuellen Handlungen gezeigt werden –, also z.B. wenn du unter 18 bist und dich in einer eindeutig sexy Pose aufnimmst. In diesem Text erfährst du, was als Kinderpornorgraphie gilt. Es ist verboten, Kinderpornos herzustellen, zu schauen, zu besitzen oder zu verschicken. Genauer wird das in diesem Text beschrieben. Sei dir also bewusst, dass Sexting Kinderpornografie sein kann!

Wann ist Sexting bei Minderjährigen erlaubt?

Das Gesetz in der Schweiz erkennt allerdings an, dass Jugendliche unter 18 Jahren sexuelle und sexualisierte Selbstinszenierungen für ihre sexuelle Entwicklung brauchen und Fotos und Filme von sich machen und untereinander austauschen. Dieser Austausch wird nicht bestraft, wenn sich alle Beteiligten persönlich kennen und der Altersunterschied zwischen ihnen nicht mehr als 3 Jahre beträgt. Ausserdem müssen alle mit dem Abbilden und Austauschen ausdrücklich einverstanden sein und es darf kein Geld für die Aufnahmen bezahlt oder versprochen werden. Wenn du also erotische Bilder von dir oder deinen Freund*innen machst und ihr sie untereinander verschickt, lass dir das Einverständnis ausdrücklich – am besten schriftlich – bestätigen. Auf keinen Fall dürft ihr die Aufnahmen an Drittpersonen weiterschicken (Art. 197 Absatz 8, 8bis Schweizer Strafgesetzbuch).

pdf zum Herunterladen

Mehr erfährst du in der Broschüre der Schweizerischen Kriminalprävention (SKP-PSC) Pornografie: Alles, was Recht ist.