Schluss mit Gewalt / Straftaten rund um Sexualität und Beziehungen:
Gewaltdelikte in einer Beziehung sind strafbar. Dazu gehören unter anderem Körperverletzung, Drohung, sexuelle Nötigung und üble Nachrede. Lies hier nach, wie das in deinem Land geregelt ist.
Was ist häusliche Gewalt?
Von häuslicher Gewalt spricht man, wenn Menschen gegenüber dem Partner*innen oder Expartner*innen oder Menschen in ihrer Familie Gewalt ausüben oder androhen. Welche Formen von Gewalt dazugehören und wie das konkret aussehen kann, erfährst du in diesem Text.
Was gilt in der Schweiz?
Gemäss Artikel 28b des Zivilgesetzbuches (ZGB) kannst du vor Gericht beantragen, dass die gefährdende Person aus der Wohnung gewiesen wird (Wegweisung), sich dir nicht nähert, sich nicht in der Nähe der gemeinsamen Wohnung und/oder sich nicht an bestimmten Orten aufhält (Rayonverbot) und weder in direkter, schriftlicher, telefonischer, elektronischer Form oder über andere Personen Kontakt aufnimmt (Kontaktverbot). Dank dem Opferhilfegesetz (OHG) hast du auch ein Recht auf Beratung und Entschädigung bei Kosten.
Was gilt in Deutschland?
In Deutschland besteht seit 2002 ein Gewaltschutzgesetz (GewSchG), dass Opfer von häuslicher Gewalt und Belästigung wie Stalking, Cyberbullying etc. nach der Devise „Der*die Schläger*in geht, das Opfer bleibt“, schützt.
Was gilt in Österreich?
In Österreich gibt es bereits seit 1997 ein GSG, das die Wegweisung der gewalttätigen Partei und das Verbot, sich dem Opfer zu nähern regelt. Im zweiten Gewaltschutz von 2009 wurde die Stellung des Opfers verbessert.
Gewaltschutz in Europa und Adressen für den Notfall
Im Barometer On Rape Report 2013, einer englischsprachigen PDF-Broschüre der Womenlobby, findest du Informationen über die Gesetzeslage in 32 europäischen Ländern (ohne Schweiz). Ebenso wird über Zugang und Umfang zu Daten über Vergewaltigung informiert. Für jedes Land findest du dort die wichtigsten Adressen – für den Notfall.
Welche Handlungen sind laut Gesetz häusliche Gewalt?
Wir beschreiben hier die Situation in der Schweiz: Folgende Straftatbestände können als häuslicher Gewalt gewertet werden:
- Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben sind Art.122 StGB Schwere Körperverletzung, Art.123 StGB einfache Körperverletzung und Art.126 StGB wiederholte Tätlichkeiten.
- Strafbare Handlungen gegen die Freiheit sind Art.180 StGB Drohung, Art.181 StGB Nötigung und Art.183 StGB Freiheitsberaubung
- Strafbare Handlungen gegen das Vermögen ist Art.156 StGB Erpressung.
- Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität sind sexuelle Nötigung und Vergewaltigung.
- Strafbare Handlungen gegen die Ehre und den Geheim- und Privatbereich sind Art.173 StGB üble Nachrede und Art.174 StGB Verleumdung und Art.177 StGB Beschimpfung. Strafbare Handlungen gegen die Ehre und den Geheim- und Privatbereich sind Antragsdelikte.
Welche Strafverfahren kann ich einstellen oder unterbrechen?
Jedes Gewaltdelikt in Ehe und Partnerschaft gilt als Offizialdelikt, d. h. sie müssen von Amtes wegen verfolgt werden. Ausnahme: Bei den Straftatbeständen einfache Körperverletzung (Art. 123 StGB) wiederholte Tätlichkeiten (Art. 126 StGB), Drohung (180 StGB ) sowie Nötigung (Art. 181 StGB) ist es möglich, dass das Verfahren auf Antrag (Antragsdelikt) der klagenden, gefährdeten Person eingestellt, bzw. unterbrochen werden kann. Das Verfahren kann im Zeitraum von sechs Monaten wieder aufgenommen werden.